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Allgemeine Veröffentlichungen der Netzbetreiber:
Technische Anforderungen & Bedingungen
Die Bedingungen zum Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Oranienburg GmbH können sie den nachfolgenden Seiten entnehmen.
Strukturmerkmale & Lastgänge
Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Netzstruktur sowie Informationen zu Lastgängen in den einzelnen Spannungsebenen.
Preise & Engelte
Einen Überblick zu den aktuellen und historischen Netzentgelten im Bereich Strom sowie eine Darstellung der Preise für die Mehr- / Mindermengen erhalten Sie hier.
Verträge & Formulare
In diesem Bereich finden sie wichtige Dokumente und Informationen zur Nutzung des Stromnetzes
§ 36 EnWG Grundversorgungspflicht
Feststellung des Grundversorgers gemäß §§ 36, 118 Abs. 3 EnWG
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Hiermit teilen wir mit, dass entsprechend den oben genannten Vorgaben die Stadtwerke Oranienburg GmbH der Grundversorger für Strom im betreffenden Netzgebiet ist.
Das Netzgebiet der Stadtwerke Oranienburg GmbH umfasst das Gebiet der Stadt Oranienburg ausschließlich dem der Stadtteile Friedrichsthal, Germendorf, Lehnitz, Malz, Schmachtenhagen, Wensickendorf und Zehlendorf.
Die Feststellung gilt bis zum 31.12.2012.
Der Inhalt dieser Veröffentlichung wurde dem Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg mitgeteilt.
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