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Allgemeine Ver�ffentlichungen der Netzbetreiber:
Technische Anforderungen & Bedingungen
Die Bedingungen zum Anschluss an das Gasnetz der Erdgasversorgung Oranienburg GmbH k�nnen Sie den nachfolgenden Seiten entnehmen.
Strukturmerkmale & Lastprofile
Hier erhalten Sie eine �bersicht �ber die Netzstruktur sowie Informationen zu Lastgängen.
- » Strukturmerkmale
- » Lastprofile - Bearbeitung
- » Brennwert
Preise & Engelte
Einen �berblick zu den aktuellen und historischen Netzentgelten im Bereich Gas sowie eine Darstellung der Preise f�r die Mehr- / Mindermengen erhalten Sie hier.
- » aktuelle Netznutzungsentgelte
- » Mehr-/Mindermengen - in Bearbeitung
Verträge, Formulare & weitere Infos
In diesem Bereich finden Sie wichtige Dokumente und Informationen zur Nutzung des Gasnetzes.
- » Ansprechpartner
- » Allg. Anschlu�bedingungen (NZB)
- » Netzanschlu�vertrag - in Bearbeitung
- » Anschlu�nutzungsvertrag - in Bearbeitung
- » Lieferantenrahmenvertrag
- » Entgelte & Zahlungsbedingungen
- » Standardlastprofile - Infoblatt der NBB
- » DVGW Arbeitsblatt 2000
- » Gasnetzkarte
§ 36 EnWG Grundversorgungspflicht
Feststellung des Grundversorgers gemäß §§ 36, 118 Abs. 3 EnWG
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Hiermit teilen wir mit, dass entsprechend den oben genannten Vorgaben die Erdgasversorgung Oranienburg GmbH der Grundversorger für Gas im betreffenden Netzgebiet ist.
Das Netzgebiet der Erdgasversorgung Oranienburg GmbH umfasst das Gebiet der Stadt Oranienburg ausschließlich dem der Stadtteile Friedrichsthal, Germendorf, Malz, Schmachtenhagen, Wensickendorf und Zehlendorf.
Die Feststellung gilt bis zum 31.12.2012.
Der Inhalt dieser Veröffentlichung wurde dem Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg mitgeteilt.
Hinweis:
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