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Ihr Abwasserhausanschluss

Ansprechpartner

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Karen Schicknick
Tel.: (03301) 608 - 543
schicknick@sw-or.de

Bild - Gisela Winter

Gisela Winter
Tel.: (03301) 608 - 315
winter@sw-or.de

Grundlage für die Herstellung von Schmutzwasserhausanschlüssen ist die Abwassersatzung der Stadt Oranienburg in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Laut §7 besteht im Stadtgebiet ein Anschluss und Benutzungszwang für bebaute Grundstücke. Die Herstellung des Grundstücksanschlusses von der Grundstücksgrenze bis zum Prüfschacht einschließlich des Prüfschachtes obliegt der Stadt Oranienburg. Die Lage, Führung und lichte Weite der Anschlussleitung, sowie Lage des Prüfschachtes wird ebenfalls durch die Stadt Oranienburg bestimmt. Begründete Wünsche des Anschlussberechtigten werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt.

Für den Aufwand und die Kosten der Herstellung der Grundstücksleitung von der Grundstücksgrenze bis zum Prüfschacht sowie des Prüfschachtes selbst, erhebt die Stadt Oranienburg einen Kostenersatz. Ein Erschließungsbeitrag wird nicht erhoben.



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Unsere Servicehotline:
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