Hausanschlüsse der Stadtwerke Oranienburg GmbH

Hausanschlüsse sind die Verbindung zwischen öffentlicher Verteilungs- und Sammelanlage und der Kundenanlage. Sie gehören zu den Betriebsanlagen der Versorgungsunternehmen. Die Herstellung erfolgt auf Antrag der Grundstückseigentümer bei der Stadtwerke Oranienburg GmbH bzw. dem Entwässerungsbetrieb Oranienburg.

Anmeldung

Hier können Sie sich die Formulare für die Herstellung von Trinkwasser- und Gashausanschlüssen herunterladen. Sie können diese Vordrucke ausfüllen und per Post an die betreffenden Unternehmen der Stadtwerke Oranienburg senden. Die Beantragung von Stromhausanschlüssen erfolgt über eine Elektrofachfirma Ihrer Wahl auf Vordrucken, die Sie bei der jeweiligen Firma erhalten. Bei einem Fernwärmeanschluss erfolgt eine separate Beratung durch unseren technischen Bereich.

Technische Hinweise

Hausanschlüsse werden in Keller- oder Hauswirtschaftsräumen installiert. Diese sollten möglichst an der Straßenfront liegen. Mit Hilfe von Anbohrarmaturen können Hausanschlüsse an jeder beliebigen Stelle der Grundstücksfront errichtet werden.

Trinkwasser-/Erdgasanschluss

Bei der Herstellung von Erdgas- und Trinkwasserhausanschlüssen beinhaltet das Angebot der SWO die Kernbohrung durch die Kellerwand. Als Anschlussleitungen werden Kunstoff-Leitungen (sogenannte HDPE-Rohre, Leitungen aus Polyethylen mit hoher Dichte) in den erforderlichen Nennweiten verwendet. Zusätzliche Informationen finden Sie in unserer Angebotsanfrage zur Herstellung dieser Anschlüsse.

Stromanschluss

Bei Stromhausanschlüssen muss der Bauherr die Kernbohrung in Eigenregie herstellen lassen.

Bei Häusern ohne Keller, ist es sinnvoll, Schutzrohre mit einem Durchmesser von mindestens 100 mm in die Bodenplatte einzubauen. In diese können dann die Hausanschlussleitungen „eingefädelt” werden. Möglich ist es, den Bogen des Schutzrohres durch Aneinandersetzen mehrerer handelsüblicher Formteile (6 Stück à 15°) auszubilden.

Technische Anschlussbedingungen zum Download

Über die unten angegebenen Links können Sie sich die Technischen Anschlussbedingungen für die Fernwärmeversorgung herunterladen.

Strom

Ihr Stromhausanschluss

Die veröffentlichten Preise gelten ab dem 01. Juli 2007.

Nenngröße
[netto / EUR]
[brutto / EUR]
[netto / EUR/m]
[brutto / EUR/m]
Hausanschluss
bis 30 m Länge des Hausanschlusskabels1Mehrlänge
bis 250 A1.200,001.428,0025,0029,75
Zählersäule / Hausanschlusssäule an der Grundstücksgrenze
bis 10 m Länge des Hausanschlusskabels1Mehrlänge
bis 250 A800,00952,0025,0029,75
Baustromverteiler direkt neben einer Trafostation oder KVS
bis 10 m Länge des Hausanschlusskabels1Mehrlänge
bis 250 A150,00178,50--

Baukostenzuschuss für Netzanschlüsse für Wohnzwecke

Anzahl Wohneinheiten
[netto / EUR]
[brutto / EUR]
1--
2--
3--
4126,33150,33
5227,40270,61
6328,46390,87
7404,26481,07
8480,06571,27
9530,59631,40

1 Bei der Auflösung eines nicht leistungsfähigen Netzanschlusses in mehrere Anschlüsse werden dem Anschlussnehmer je Netzanschluss die Kosten der Errichtung eines Kabel-Netzanschlusses berechnet.Verbindung von der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes bis zu den Hausanschlusssicherungen.

2 Im Bruttopreis ist die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (zur Zeit 19 %) enthalten.

Für den durch den Anschlussnehmer geleisteten Tiefbauanteil auf dem Anschlussnehmergrundstück gewährt die SWO einen Rabatt, angerechnet auf den Anschlusspreis. Eigenleistungen des Anschlussnehmers auf dem eigenen Grundstück sind mit der Stadtwerke Oranienburg GmbH im Voraus abzustimmen.

Der Netzanschluss von nicht ständig bewohnten Objekten erfolgt mittels Zähleranschlusssäule, welche an der Grundstücksgrenze zu errichten ist.

Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der NAV sowie deren Ergänzenden Bestimmungen, der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und Satzungen der Stadt Oranienburg in den jeweils gültigen Fassungen.

Erdgas

Ihr Erdgashausanschluss

Die veröffentlichten Preise gelten ab dem 01. Juli 2007.

Der Baukostenzuschuss beträgt netto 23,62 € / brutto 28,11 € je kW Anschlussleistung bzw. bei Wohnbebauung je Netzanschluss.

Nenngröße
Netto EUR
Brutto EUR
Baukostenzuschuss - Preis je Netzanschluss
1 - Familienhaus520,00618,80
2 - Familienhaus780,00928,20
3 - Familienhaus1039,001236,41
4 - Familienhaus1299,001545,81
5 - Familienhaus1559,001855,21
6 - Familienhaus1819,002164,61
7 - Familienhaus2079,002474,01
8 - Familienhaus2339,002783,41
9 - Familienhaus2599,003092,81
10 - Familienhaus2859,003402,21
11 - Familienhaus3118,003710,42
12 - Familienhaus3378,004019,82
13 - Familienhaus3638,004329,22
14 - Familienhaus3898,004638,62
15 - Familienhaus4158,004948,02
Hausanschlusskostenbeitrag für Standardanschlüsse
je Hausanschluss bis 30m 639,00760,41
Mehrlänge pro m 17,8521,24

Für den durch den Anschlussnehmer geleisteten Tiefbauanteil auf dem Anschlussnehmergrundstück gewährt die EVO einen Rabatt, angerechnet auf den Anschlusspreis. Eigenleistungen des Anschlussnehmers auf dem eigenen Grundstück sind mit der Erdgasversorgung Oranienburg GmbH im Voraus abzustimmen.

Bei Anschlüssen von Wohngebäuden mit zentralen Wärmeversorgungsanlagen wird je angefangene 15 kW Nennwärmeleistung eine Wohneinheit angesetzt.

Für gewerbliche Einrichtungen wird für jeweils 30 kW Nennwärmeleistung eine Wohneinheit angesetzt.

Fernwärme

Ihr Fernwärmehausanschluss

Hausanschlusskosten für die Fernwärmeversorgung werden für jeden Einzelfall geprüft und gesondert kalkuliert.

Trinkwasser

Ihr Trinkwasserhausanschluss

Die veröffentlichten Preise gelten ab dem 01. Januar 2007.

Kostenart
Netto EUR
Brutto EUR
Baukostenzuschuss
je lfd. Meter Frontlänge (mindestens 10 m)51,0054,57
Hausanschlusskostenbeitrag
Hausanschluss mit Zählerschacht588,00629,16
Hausanschluss ohne Zählerschacht997,001066,79
Bauwasseranschluss256,00273,92

Alle Bruttopreise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 7%.

Abwasser

Ihr Abwasserhausanschluss

Grundlage für die Herstellung von Schmutzwasserhausanschlüssen ist die Abwassersatzung der Stadt Oranienburg in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Laut §7 besteht im Stadtgebiet ein Anschluss und Benutzungszwang für bebaute Grundstücke. Die Herstellung des Grundstücksanschlusses von der Grundstücksgrenze bis zum Prüfschacht einschließlich des Prüfschachtes obliegt der Stadt Oranienburg. Die Lage, Führung und lichte Weite der Anschlussleitung, sowie Lage des Prüfschachtes wird ebenfalls durch die Stadt Oranienburg bestimmt. Begründete Wünsche des Anschlussberechtigten werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt.

Für den Aufwand und die Kosten der Herstellung der Grundstücksleitung von der Grundstücksgrenze bis zum Prüfschacht sowie des Prüfschachtes selbst, erhebt die Stadt Oranienburg einen Kostenersatz. Ein Erschließungsbeitrag wird nicht erhoben.